Ingenieur Leistungen

Nutzen Sie über 20 Jahre Betriebserfahrung
in Erdgas- und Wasser-Versorgungsunternehmen

gesetzliche Basis / Unsere Ingenieurleistungen

Gesetzliche Grundlagen
Lebensmittelgesetz LMG
Dieses schreibt in Art. 23 die Selbstkontrolle explizit vor.
Lebensmittelverordnung LMV fordert in Art.17 Abs.3 die Ermittlung der
kritischen Punkte sowie die Umsetzung von Massnahmen.
Hygieneverordnung HyV Art. 11 fordert die Durchführung von Risikoanalyse
(Hazard Analysis) und Sicherheitsmassnahmen nach der Methode der
kritischen Kontrollpunkte CCP (Critical Control Points.)
Verordnung über die Sicherheit der Trinkwasser-Versorgung in Notlagen VTN.
Produktehaftpflichtgesetz PrHG unterstellt im Schadenfall die Beweislast der Wasserversorgung
Wasserbeschaffung
Schutzzonenausscheidungen
Grundwasserfassungen
Quellwasserfassungen
Quellschächte/Brunnenstuben im Speziellen PE Brunnenstuben
(unser Partner)
Gefahrenanalyse
Trinkwasseraufbereitung
Wasseraufbereitung
Wasserbehandlung
Planung – Verteilung
Generelle Wasserversorgungsplanung GWP
Trinkwasserversorgung in Notlagen TWN
Machbarkeitsstudien
Versorgungsstudien
Rohrnetzplanung
Rohrnetzberechnung
Projektierung - Förderung und Speicherung
Leitungen
Pumpwerke
Reservoire
Druckreduktion
Überwachung
Fernwirksysteme (unser Partner)
Betriebsleitsysteme (unser Partner)
Verfahrenstechnik
Verfahrensbeschrieb
Dokumentation
Werkkataster
Werkleitungsdokumentation GIS (unser Partner)
Landinformationssysteme LIS (unser Partner)
Unternehmensberatung
Betriebsberatung
Betriebsführung von A bis Z
Tarifgestaltung
Vertragswesen
Wasserverbund Beratung 
Expertisen
QS - Systeme 
Erdgas
Wir beraten Sie gerne auch im Fachbereich Erdgas, wo wir über vergleichbare
Erfahrungen verfügen.
Der Link zur Hompage ist in Entwicklung

 

 

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